Kreisseniorenbeirat
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Der Kreisseniorenbeirat wurde als unabhängige, parteipolitisch neutrale und konfessionell nicht gebundene Einrichtung des Kreises gegründet um die Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner gegenüber den Gremien des Kreises wahren. Seine Mitglieder sind ehrenamtlich tätig. Durch Satzung des Kreistages werden die Aufgaben des Kreisseniorenbeirats festgelegt.
In der Satzung vom 24.09.2001 heißt es u.a.:
- Der Kreisseniorenbeirat vertritt die Interessen der älteren Einwohnerinnen und Einwohner und setzt sich für deren Belange ein. Er fördert den Kontakt und die Zusammenarbeit mit den Institutionen der Altenhilfe.
- Der Kreisseniorenbeirat informiert, gibt praktische Hilfen und regt Initiativen zur Selbsthilfe unter den Seniorinnen und Senioren an. Er unterstützt die Bildung weiterer Seniorenbeiräte in den Städten, Ämtern und Gemeinden des Kreises.
- Zu den Aufgaben des Kreisseniorenbeirats gehört insbesondere die Unterstützung des Kreistages und dessen Ausschüsse durch beratende Stellungnahmen und Empfehlungen in allen Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren im Kreis Rendsburg-Eckernförde betreffen.
- Der Kreisseniorenbeirat hat das Recht, in Angelegenheiten der Älteren Anträge an den Kreistag, die Ausschüsse und den Landrat zu stellen und im Rahmen seiner Aufgabenstellung Anfragen, Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen an den Kreistag und an die Ausschüsse oder an den Landrat abzugeben.
- Die 9 Mitglieder des Kreisseniorenbeirats werden vom Kreistag für die Dauer der Wahlzeit des Kreistages gewählt.
Durch diese Satzung ist der Kreisseniorenbeirat in der Lage, in den Gremien des Kreises und bei der Kreisverwaltung bei allen Entscheidungen, die die älteren Einwohnerinnen und Einwohner betreffen, deren Interessen und Belange nachdrücklich vorzutragen und zu vertreten. Dieses wird wegen der demographischen Entwicklung immer wichtiger, damit die Verantwortlichen und insbesondere auch die in Wirtschaft und Gesellschaft rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen ergreifen können.
Während die Seniorenbeiräte in den Städten und Gemeinden sich vorwiegend mit örtlichen Problemen der Altenhilfe befassen, liegt der Aufgabenschwerpunkt des Kreisseniorenbeirats bei überörtlichen Fragen und den Zusammenhängen im Netz der Versorgungseinrichtungen für Seniorinnen und Senioren. Dazu gehören neben dem öffentlichen Personennahverkehr in der Fläche, die Ambulanten Dienste und die Pflegeheime. Und hier insbesondere die Beratung der Heimbeiräte und die Zusammenarbeit mit den Fraktionen des Kreistags und den Sozialbehörden der Kreisverwaltung. Es gehören weiter dazu die Kontakte zu den Dienstleistungs- und Beratungszentren und zu den Wohlfahrtsverbänden im Bereich der Altenhilfe.
Der Kreisseniorenbeirat berät die Gemeinden und Ämter im Kreisgebiet bei der Bildung von Seniorenbeiräten. Er hält es für unerlässlich, dass vorrangig die größeren Gemeinden im Kreis Seniorenbeiräte einrichten, die die politischen Entscheidungsträger bei ihren Beratungen über notwendige Bedürfnisse und Belange der Älteren in der Gemeinde verantwortlich unterstützen. Nur so kann die differenzierte Sichtweise des Alters und des Alterns berücksichtigt werden. Bekanntlich besteht auf diesem Sektor ein großer Handlungsbedarf. Diesen darf man Jüngeren nicht anlasten, da sie genügend eigene Probleme zu lösen haben, auch wenn sie letztendlich entscheiden.
Alle Mitglieder des Kreisseniorenbeirats sind Mitglieder eines örtlichen Seniorenbeirats. Sie kennen sich in der gemeindlichen Arbeit aus und haben somit die Kompetenz zu beraten.
Weitere Informationen:
www.janus-online.de/regional/rendsburg/rendsburg.html
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