Und da ist es doch passiert: Gerade erst am Reiseziel angekommen schmerzt plötzlich der Hals, das Fieberthermometer steigt über 38° C und lästige Übelkeit plagt die sonst so herrliche Stimmung am sonnigen Sandstrand. Insbesondere während des Urlaubs möchte sicherlich niemand krank werden. Was aber, wenn die Beschwerden nicht mit üblichen Haushaltsmitteln gelindert werden können oder sogar in der Intensität zunehmen? Eine im Heimatland bekannte Alltagssituation wird mit einem Mal zu einer großen Herausforderung auf mehreren Ebenen.
Zu aller erst sollte die Situation richtig eingeschätzt werden. Ist ein Arzt nötig oder können auch Medikamente aus der Apotheke schnelle Linderung verschaffen? In beiden Fällen ist der Gang zur Rezeption des Hotels oder dem zuständigen Reiseleiter eine gute Idee. Dort wird bei der Vermittlung an die richtige Stelle geholfen und bei Bedarf ein Taxi für die Fahrt organisiert. Das Personal achtet natürlich darauf, mögliche Sprachbarrieren durch die Wahl des passenden Arztes zu vermeiden.
Auch bei einem Urlaub in einem Ferienhaus ohne angeschlossene Hotelanlage oder mit wechselndem Wohnsitz sind Reisende nicht auf sich alleingestellt. Die meisten Krankenkassen bieten eine Service-Hotline für Auslandsnotrufe an und können landesspezifische Auskünfte über Apothekenstandorte, Ärzte und Krankenhäuser in der Nähe geben. Bei einem Anruf lohnt sich auch gleich die Frage nach einer möglichen Kostenübernahme für eine notwendige ärztliche Behandlung. Eine Übersicht über die Rechtslagen und die Vorteile einer Reisekrankenversicherung finden Sie hier.
Im Allgemeinen sollten Belege und Rechnungen aufbewahrt und bei der Krankenkasse eingereicht werden, ebenso wie eine schriftliche Krankschreibung eines Arztes. Diese ist hilfreich, um die betroffenen Urlaubstage wieder gutgeschrieben zu bekommen. Krankheitstage können im Übrigen nicht einfach am Ende des Urlaubes nahtlos genommen werden. Die Tage müssen erneut mit dem Arbeitgeber abgesprochen und im Voraus geplant werden. Mit der Krankschreibung ist auch eine Meldung beim Arbeitgeber Pflicht, um keine Urlaubstage zu verlieren.
Sollte eine Behandlung im Krankenhaus notwendig sein, zum Beispiel nach einem Unfall, gelten auch hier die gleichen Ratschläge. Wie aber erreicht man den Notruf? Schon einmal die gute Nachricht vorweg: In allen EU-Ländern, ebenfalls in Norwegen, Island, Liechtenstein, Montenegro, der Schweiz und der Türkei ist die 112 gültig und verbindet zu einer nahe gelegenen Rettungszentrale. Die 112 gilt im EU-Ausland leider nicht.
Es ist deswegen ratsam, sich bereits vor der Abreise über den landesspezifischen Notruf zu informieren und diesen in das Mobiltelefon einzuspeichern oder im Notfall griffbereit zu haben. Hilfreich kann auch die Nummer für das Auswärtige Amt sein, um bei der Vermittlung von Übersetzern vor Ort zu helfen und zertifizierte Ärzte zu finden. Das Auswärtige Amt ist unter der Telefonnummer +49 3018-170 zu erreichen.
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